Stationärer Aufenthalt im Crailsheimer Klinikum
„Für einen angenehmen Aufenthalt nach Ihren Wünschen“
TERMINVEREINBARUNG
Ihren Termin für die stationäre Aufnahme vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat der Fachabteilung. Die Sprechstundenzeiten und Kontaktinfos finden Sie hier.
ANMELDUNG / INFORMATIONEN
Die Stationäre Aufnahme befindet sich gleich rechts im Durchgang nach der Empfangstheke, wenn Sie das Klinikgebäude über den Haupteingang betreten. Bitte melden Sie sich dort am ersten Tag Ihres Aufenthalts mit Ihren Unterlagen zur vereinbarten Uhrzeit.
Wenn Sie Wahlleistungen, z.B. Einzelzimmerbelegung oder Chefarztbehandlung, in Anspruch nehmen möchten, besprechen Sie dies bitte schon mit den Mitarbeiterinnen der Aufnahme.
UNTERLAGEN / DOKUMENTE
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Einweisungsschein für die stationäre Behandlung
- Krankenversicherungskarte
- für Privatpatienten den Versicherungsausweis
Falls vorhanden:
- Arztbriefe, Vorbefunde, Röntgenbilder, CD
- Medikamentenplan, ggf. Insulinplan
- Antikoagulantia-Ausweis (Marcumar-Ausweis)
- Impfausweis, Allergiepass, Röntgenpass
- Herzschrittmacherausweis, Gerätepass für Herzschrittmacher
CHECKLISTE KLINIKAUFENTHALT
Auf dieser Checkliste für den stationären Aufenthalt finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Dinge, die Sie für Ihren Aufenthalt bei uns benötigen.
WICHTIG!
Sollte bei Ihnen eine Operation geplant sein, beachten Sie bitte auf jeden Fall die Verhaltensregeln, die man Ihnen im Vorfeld mitgeteilt hat, insbesondere bezgl. Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und Medikamenteneinnahme. Dies gilt insbesondere für gerinnungshemmende Medikamente (z. B. Aspirin, Marcumar) und für Medikamente gegen Diabetes, die Sie in Tablettenform einnehmen (z.B. Glucophage).
PATIENTENZIMMER
AUFENTHALTSBEREICHE
Außerhalb der Zimmer laden auf den Stationen Sitzgruppen zu Gesprächen und Treffen mit Gästen und Patienten ein.
WAHLLEISTUNGEN UND KOSTEN
Wahlleistungen (siehe auch Wahlleistungsstation)
Die Chefarztbehandlung (persönliche Betreuung durch die Chefärzte und ihre Stellvertreter), Ein- und Zweibett-Zimmer sowie die Nutzung des Telefons, TV und Internet sind Wahlleistungen, die extra berechnet werden müssen. Zu den Wahlleistungen gehört auch eine Auswahl an besonderen Gerichten, die Sie zusammen mit einer Menüassistentin täglich auswählen.
Besteht für diese Wahlleistungen keine private Kranken- bzw. Zusatzversicherung werden die Kosten am Ende des Klinikaufenthalts gemäß dem bei der stationären Aufnahme abgeschlossenen Wahlleistungsvertrag in Rechnung gestellt.
Als Mitglied einer privaten Krankenkasse können Sie Ihre Abrechnung gern auch an uns übertragen. Dafür benötigen wir Ihre Klinik-Card und/oder Ihre Versicherungsnummer.
Kosten
- Für gesetzlich Versicherte rechnen wir die Kosten des stationären Aufenthalts und der Behandlungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung, die Krankenkassen von ihren Patienten ab dem 18. Lebensjahr fordern, muss am Ende des Klinikaufenthalts von der Klinik erhoben werden. Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung entfällt die Zuzahlung.
- Von der Eigenbeteiligung befreit ist die stationäre Entbindung und generell von der Zuzahlungspflicht befreite Menschen sowie Patienten, deren Heilbehandlungen mit einer Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.
Eine Übersicht zu den Leistungen und Kosten finden Sie hier .
ESSEN UND TRINKEN
„Frisch gekocht und zubereitet“ ist das Markenzeichen der Crailsheimer Klinikküche.
Es ist uns wichtig, dass wir Ihnen den Aufenthalt in unserem Haus so schmackhaft wie möglich machen. Wir gestalten unsere Speisepläne für die drei täglich zur Auswahl stehenden Patientenessen sowie für die Mahlzeiten und das beliebte Salatbüfett in der Cafeteria wohl überlegt und abwechslungsreich. Eine schonende Zubereitung und das appetitliche Anrichten sind für uns selbstverständlich, denn das Auge isst mit!
„Frisch gekocht und zubereitet“ ist das Markenzeichen der Crailsheimer Klinikküche. Deshalb wird schon beim Einkauf Wert auf gute Qualität gelegt – und die sorgfältig ausgewählten Rohstoffe kommen möglichst aus der Region.
Alle Patienten können täglich unter drei frisch gekochten, regulären Mahlzeiten wählen.
Es gibt Vollkost, Schonkost und Vegetarisch – für Diabetiker zuckerreduziert.
Immer ist ein Menü ohne Schweinefleisch dabei. Zusätzlich bereiten wir täglich die vom Arzt verordneten Frischmenüs zu: cholesterin-, gluten-, laktose- und fructosefrei sowie purinarm.
Stufenaufbaukost gibt's in drei Formen: nur mit Kohlehydraten, mit Kohlehydrat- und Eiweißbestandteilen sowie mit Kohlehydrat, Eiweiß und Fett.
Für Allergiker wird das Essen individuell gekocht. Menschen mit Schluckstörungen (Dysphagie) erhalten Essen und Getränke, die von speziell geschulten Fachkräften in unserer Küche geschmacklich und auch optisch ansprechend zubereitet wurden.
Ernährungsberatung.
Wir haben ausgebildete Diät-Assistenten im Team unserer Klinikküche.
Wir beraten Sie gerne persönlich nach ärztlicher Verordnung über Kostformen und alle Ernährungsfragen.
Informationen erhalten Sie gerne über die Diätassistentinnen des Klinikums: Tel. 07951/490-520.
Hier geht´s in die Küche….
Seelsorge
Unsere Seelsorger nehmen sich Zeit für Patienten und Angehörige. Es genügt ein Anruf, ein Wort zum Pflegepersonal, ein Hinweis an der Pforte. Konfession oder Kirchenmitgliedschaft spielen dabei keine Rolle.
Evangelische Klinikseelsorge
Pfarrerin Cornelia Schmutz: 07957/235 oder 0157/85369320
Evangelisches Dekanatamt: 07951/947010
Katholische Klinikseelsorge
Pater Thomas Puthiyaparambil: 07951/2799503 oder 0151/57415447
Entlassung
Im Rahmen des Entlass-Managements möchten wir zu einer bedarfsgerechten Versorgung unserer Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung beitragen. Bereits bei der Aufnahme wird deshalb eine erste Einschätzung über den voraussichtlichen Versorgungsbedarf nach der Entlassung vorgenommen.
- Unser Ziel ist es, unsere Patienten zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen Unterlagen zu entlassen und bereits rechtzeitig eine ev. notwendige Weiterversorgung (z. B. ambulante oder stationäre Rehabilitation) zu planen.
- Wir organisieren Ihre Entlassung so, dass keine Versorgungslücke entsteht. Falls Sie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel für einen bestimmten Zeitraum nach der Entlassung benötigen, können wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein Rezept aushändigen.
Ist eine medizinische Rehabilitation als Nachsorge nach schweren Erkrankungen oder Verletzungen notwendig, wird während des stationären Aufenthaltes der Sozialdienst einbezogen. Dieser informiert den Patienten und die Angehörigen über die Möglichkeiten der Anschlussbehandlung nach dem stationären Aufenthalt und kümmert sich um die notwendigen Bescheinigungen für die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen und informiert den Patienten und die Angehörigen über in Frage kommende Reha-Einrichtungen.
Bei Pflegebedürftigkeit nach dem Krankenhausaufenthalt erhalten der Patient und die Angehörigen eine Liste mit den Adressen und Kontaktdaten der Pflegeeinrichtungen in der Umgebung. Beratung und Information zu Fragen rund um die Themen Pflege und Hilfe im Alltag gibt es im Pflegestützpunkt des Landkreises Schwäbisch Hall, bei der Pflegeberatung der Pflegkassen und bei den Krankenkassen.
Hilfe durch Angehörige im akuten Pflegefall wird unterstützt Nach § 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz hat jeder Beschäftigte bei einem familiären Pflegefall Anspruch auf Freistellung von der Arbeitspflicht für maximal 10 Arbeitstage, um eine akut aufgetretene Pflegesituation bedarfsgerecht zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung des nahen Angehörigen in dieser Zeit sicherzustellen. Gegebenenfalls kann die Pflegebedürftigkeit von den behandelnden Ärzten des Krankenhauses als Nachweis für den Arbeitgeber bescheinigt werden. Als Lohnersatzleistung kann Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. |
Links zu allen Unterstützungsangeboten unter Sozialdienst.
Verlängerung des Krankenhausaufenthalts für pflegebedürftige Patienten
Für pflegebedürftige Patienten, die aus medizinischer Sicht entlassen werden können, für die aber kurzfristig kein Pflegeplatz gefunden wurde, kann der Krankenhausaufenthalt ausnahmsweise verlängert werden, wenn
- und solange dem Klinikum freie Bettenkapazitäten zur Verfügung stehen und
- der Patient oder die Angehörigen eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus abschließen, mit der die Vergütungsabschläge oder die gänzlich fehlende Abrechnungsfähigkeit gegenüber der Krankenkasse durch eine individuell festzulegende Zuzahlung abgegolten wird.