Stationärer Aufenthalt im Crailsheimer Klinikum

„Für einen angenehmen Aufenthalt nach Ihren Wünschen“

TERMINVEREINBARUNG

Ihren Termin für die stationäre Aufnahme vereinbaren Sie bitte mit dem Sekretariat der Fachabteilung. Die Sprechstundenzeiten und Kontaktinfos finden Sie hier.



UNTERLAGEN / DOKUMENTE

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Einweisungsschein für die stationäre Behandlung
  • Krankenversicherungskarte
  • für Privatpatienten den Versicherungsausweis

Falls vorhanden:

  • Arztbriefe, Vorbefunde, Röntgenbilder, CD
  • Medikamentenplan, ggf. Insulinplan
  • Antikoagulantia-Ausweis (Marcumar-Ausweis)
  • Impfausweis, Allergiepass, Röntgenpass
  • Herzschrittmacherausweis, Gerätepass für Herzschrittmacher


CHECKLISTE KLINIKAUFENTHALT

Auf dieser Checkliste für den stationären Aufenthalt finden Sie alle wichtigen Unterlagen und Dinge, die Sie für Ihren Aufenthalt bei uns benötigen.

WICHTIG!

Sollte bei Ihnen eine Operation geplant sein, beachten Sie bitte auf jeden Fall die Verhaltensregeln, die man Ihnen im Vorfeld mitgeteilt hat, insbesondere bezgl. Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme und Medikamenteneinnahme. Dies gilt insbesondere für gerinnungshemmende Medikamente (z. B. Aspirin, Marcumar) und für Medikamente gegen Diabetes, die Sie in Tablettenform einnehmen (z.B. Glucophage).



WAHLLEISTUNGEN UND KOSTEN

Wahlleistungen (siehe auch Wahlleistungsstation)

Die Chefarztbehandlung (persönliche Betreuung durch die Chefärzte und ihre Stellvertreter), Ein- und Zweibett-Zimmer sowie die Nutzung des Telefons, TV und Internet sind Wahlleistungen, die extra berechnet werden müssen. Zu den Wahlleistungen gehört auch eine Auswahl an besonderen Gerichten, die Sie zusammen mit einer Menüassistentin täglich auswählen.

Besteht für diese Wahlleistungen keine private Kranken- bzw. Zusatzversicherung werden die Kosten am Ende des Klinikaufenthalts gemäß dem bei der stationären Aufnahme abgeschlossenen Wahlleistungsvertrag in Rechnung gestellt.

Als Mitglied einer privaten Krankenkasse können Sie Ihre Abrechnung gern auch an uns übertragen. Dafür benötigen wir Ihre Klinik-Card und/oder Ihre Versicherungsnummer.


Kosten

  • Für gesetzlich Versicherte rechnen wir die Kosten des stationären Aufenthalts und der Behandlungen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung, die Krankenkassen von ihren Patienten ab dem 18. Lebensjahr fordern, muss am Ende des Klinikaufenthalts von der Klinik erhoben werden. Für Mitglieder einer privaten Krankenversicherung entfällt die Zuzahlung.
  • Von der Eigenbeteiligung befreit ist die stationäre Entbindung und generell von der Zuzahlungspflicht befreite Menschen sowie Patienten, deren Heilbehandlungen mit einer Berufsgenossenschaft abgerechnet werden.

Eine Übersicht zu den Leistungen und Kosten finden Sie hier .


ESSEN UND TRINKEN

„Frisch gekocht und zubereitet“ ist das Markenzeichen der Crailsheimer Klinikküche.

Hier geht´s in die Küche….


Seelsorge

Unsere Seelsorger nehmen sich Zeit für Patienten und Angehörige. Es genügt ein Anruf, ein Wort zum Pflegepersonal, ein Hinweis an der Pforte. Konfession oder Kirchenmitgliedschaft spielen dabei keine Rolle.

Evangelische Klinikseelsorge

Pfarrerin Cornelia Schmutz: 07957/235 oder 0157/85369320

Evangelisches Dekanatamt: 07951/947010


Katholische Klinikseelsorge

Pater Thomas Puthiyaparambil: 07951/2799503 oder 0151/57415447


Entlassung 

Im Rahmen des Entlass-Managements möchten wir zu einer bedarfsgerechten Versorgung unserer Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung beitragen. Bereits bei der Aufnahme wird deshalb eine erste Einschätzung über den voraussichtlichen Versorgungsbedarf nach der Entlassung vorgenommen.

  • Unser Ziel ist es, unsere Patienten zum richtigen Zeitpunkt mit den richtigen Unterlagen zu entlassen und bereits rechtzeitig eine ev. notwendige Weiterversorgung (z. B. ambulante oder stationäre Rehabilitation) zu planen.
  • Wir organisieren Ihre Entlassung so, dass keine Versorgungslücke entsteht. Falls Sie Arznei-, Heil- und Hilfsmittel für einen bestimmten Zeitraum nach der Entlassung benötigen, können wir Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ein Rezept aushändigen.

Verlängerung des Krankenhausaufenthalts für pflegebedürftige Patienten

Für pflegebedürftige Patienten, die aus medizinischer Sicht entlassen werden können, für die aber kurzfristig kein Pflegeplatz gefunden wurde, kann der Krankenhausaufenthalt ausnahmsweise verlängert werden, wenn

  • und solange dem Klinikum freie Bettenkapazitäten zur Verfügung stehen und
  • der Patient oder die Angehörigen eine Wahlleistungsvereinbarung mit dem Krankenhaus abschließen, mit der die Vergütungsabschläge oder die gänzlich fehlende Abrechnungsfähigkeit gegenüber der Krankenkasse durch eine individuell festzulegende Zuzahlung abgegolten wird.