Qualitätsberichte

Seit dem Jahr 2005 sind Krankenhäuser gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen und ihre Inhalte für eine Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen. Die Berichte sollen der Information von Patienten und Versicherten dienen sowie den einweisenden und im Anschluss an die Krankenhausbehandlung weiter betreuenden Ärzten und den Krankenkassen eine Orientierungshilfe bieten

Der Qualitätsbericht umfasst allgemeine Angaben zum Krankenhaus, etwa zur Zahl der Betten und zu den Serviceangeboten. Außerdem werden die einzelnen Fachabteilungen beschrieben, zum Beispiel wer dort arbeitet, wie viele Menschen behandelt wurden und welche Erkrankungen sie hatten. Und es werden die Ergebnisse der Qualitätssicherung dargestellt. Hier finden sich zum Beispiel Angaben darüber, wie häufig es zu Komplikationen gekommen ist.

Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt Informationen zur Nutzung von Qualitätsberichten zur Verfügung.