Krankenhausträger

Krankenhausträger ist der Landkreis Schwäbisch Hall. Der Regiebetrieb Klinikimmobilien des Landkreises stellt dem Krankenhaus die Klinikimmobilien für den Krankenhausbetrieb zur Verfügung. Der Landkreis ist alleiniger Gesellschafter der Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH. Die Rechte des Gesellschafters sind im Gesellschaftsvertrag geregelt.

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat der Landkreis Schwäbisch Hall Klinikum gGmbH gehören 13 Mitglieder an. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist der Landrat des Landkreises Schwäbisch Hall. Der Kreistag hat 11 Mitglieder in den Aufsichtsrat für die Legislaturperiode bis zum Jahr 2029 in den Aufsichtstrat gewählt. 1 Aufsichtsrat wurde vom Betriebsrat benannt.