Ambulante Behandlung im Crailsheimer Klinikum

Eine Vielzahl von Ambulanzen und Spezialsprechstunden ermöglicht eine an Ihr Krankheitsbild angepasste Therapie. In der Regel erhalten Sie zuvor eine Überweisung durch eine Facharzt-Praxis in den geeigneten Fachbereich.

TERMINVEREINBARUNG

  • Ihren Termin für eine ambulante Behandlung vereinbaren Sie bitte direkt mit dem jeweiligen Sekretariat der Fachabteilung. Bitte melden Sie sich dort während der Sprechstundenzeiten. Eine Übersicht aller Sprechstundenzeiten und die Kontaktdaten finden Sie hier.

 

WAS SIE MITBRINGEN MÜSSEN

Bei der ersten Vorstellung im Quartal Ihre Krankenversichertenkarte und einen Überweisungsschein, ausgestellt in der Regel von einem Facharzt.


Für die Sprechstunde in der Gynäkologie wird eine Überweisung Ihres Frauenarztes bzw. Ihrer Frauenärztin benötigt.
Eine Privat- oder Notfallbehandlung ist jederzeit möglich.


Für die Sprechstunde in der Anästhesie bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • eine Übersicht über die Medikamente, die Sie einnehmen
  • den ausgefüllten Anästhesieaufklärungsbogen (vom Operateur ausgehändigt)
  • Blutwerte /EKG
  • Krankenversicherungskarte
  • relevante medizinische Untersuchungsbefunde – insbesondere Laborbefunde und fachärzt-liche Befunde – die Sie ebenfalls bei Ihrem Hausarzt und/oder niedergelassenen Facharzt erhalten.

 

 

  • Nach der OP kommen Sie nach einer Zeit im Aufwachraum noch für einige Stunden zur Überwachung in ein Patientenzimmer. Dort kontrolliert das Pflegepersonal Blutdruck, Puls, Sauerstoffsättigung etc. und Sie erhalten, je nach Bedarf, Medikamente gegen Schmerzen. Nach einem abschließenden Gespräch mit einem an der Operation beteiligten Arzt und einem Narkosearzt dürfen Sie das Klinikum in Begleitung eines Angehörigen verlassen.
  • Übernachtung nach ambulanter OP
    Falls Sie auf eigenen Wunsch nach einer ambulanten Operation bei uns übernachten möchten, bieten wir Ihnen eine Übernachtung mit Verpflegung für 100,00 Euro pro Nacht an.
    Informationen zur Hotelleistung finden Sie hier.

ABRECHNUNG

  • Für gesetzlich Versicherte rechnen wir ambulante Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab, soweit eine vertragliche Vereinbarung dazu besteht. Darüberhinausgehende ambulante Leistungen (grundsätzlich, wenn keine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse besteht) werden nach Haustarif, im Regel-Tarifwerk DKG-NT berechnet.
  • Wahlärztliche ambulante Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) liquidiert.