Wir informieren Sie hier über aktuelle Themen und Aktionen über die in der Presse berichtet wurde:
Neufassung des Rettungsdienstgesetzes
Thema im Ministerrat am 16. April 2024 war ein Gesetzentwurf mit dem das Rettungsdienstgesetz grundlegend überarbeitet werden soll. Insbesondere geht es darum, eine neue gesetzliche Regelung zur Planungsfrist einzuführen. Damit wird bei der Notfallrettung künftig die Art des Notfalls maßgeblich sein. So wird unterschieden, ob bei einem Notfall akut höchste Eile geboten ist (zum Beispiel bei einem Herzinfarkt) oder ob eine nicht zeitkritische Versorgung vorliegt. Bei einer unverzüglichen Intervention am Einsatzort ist künftig eine Eintreffzeit von nicht mehr als zwölf Minuten in 95 Prozent der Fälle maßgeblich. Daneben möchte die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf Möglichkeiten der Digitalisierung im Rettungsdienst nutzbar machen, etwa durch den Einsatz sogenannter Tele-Notärzte zur Ferndiagnostik und Behandlung. Als weitere Neuerung soll die Erprobung neuer Versorgungskonzepte auf der Grundlage einer sogenannten Experimentierklausel ermöglicht werden. Mit dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf an den Landtag zur weiteren Beratung übermittelt.
Staatsministerium Baden-Württemberg - Bericht aus dem Kabinett / 16.04.2024